Visum Für Tansania
1. EINREISEBESTIMMUNGEN:
Ausländische Staatsangehörige, die in die Vereinigte Republik Tansania einreisen möchten, müssen die folgenden Einreisebestimmungen erfüllen:
- Pass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten;
- Eigene Aufenthaltsgenehmigung oder entsprechender Namensvermerk;
- Gültiges Visum (sofern erforderlich) von einer tansanischen Botschaft oder bei Einreise an einer zugelassenen Grenzübergangsstelle erteilt.
- Einreiseerlaubnis
Werden die Einreisebestimmungen erfüllt, wird ein Visum für maximal drei Monate erteilt (bzw. maximal sechs Monate für Angehörige von Mitgliedstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft).
2. VISAKATEGORIEN
Visa berechtigen ausländische Staatsangehörige zur Einreise in die Vereinigte Republik Tansania und zum Aufenthalt für eine bestimmte Zeitdauer. Sie werden Besuchern von Tansania für touristische, geschäftliche oder medizinische Zwecke sowie für die Teilnahme an Konferenzen und andere nach den staatlichen Rechtsvorschriften anerkannte Tätigkeiten erteilt.
Hinweis:
Die Einreise in die Vereinigte Republik Tansania wird durch den Besitz eines Visums nicht garantiert. Die zuständigen Beamten an den Grenzübergangsstellen können Visuminhabern die Einreise verweigern, wenn sie nicht von deren Erfüllung der Einreisebestimmungen überzeugt sind oder der Aufenthalt dieser Personen in der Vereinigten Republik Tansania dem nationalen Interesse zuwiderläuft. Die verschiedenen Visakategorien sind nachfolgend erläutert:
VISUM ZUR EINFACHEN EINREISE (STANDARDVISUM)
Dieses Visum wird Besuchern zur einfachen Einreise für eine Dauer von maximal drei Monaten für touristische, medizinische oder akademische Zwecke sowie für andere rechtlich anerkannte Tätigkeiten erteilt.
VISUM ZUR MEHRFACHEN EINREISE
Dieses Visum wird Personen erteilt, deren berufliche Tätigkeit oder sonstige Umstände regelmäßige Einreisen in die Vereinigte Republik Tansania erfordern. Das Visum ist maximal zwölf Monate gültig. Visuminhaber dürfen sich jedoch nicht für 12 aufeinanderfolgende Monate im Land aufhalten. Sie müssen das Land nach maximal drei Monaten verlassen.
TRANSITVISUM
Dieses Visum wird Personen mit Weiterreise zu einem Zielort außerhalb der Vereinigten Republik Tansania für eine Aufenthaltsdauer von maximal sieben Tagen erteilt. Antragsteller müssen über ein Visum für das entsprechende Zielland verfügen.
GESCHÄFTSVISUM
Geschäftsvisa werden ausländischen Staatsbürgern für folgende Zwecke zur einmaligen Einreise in die Vereinigte Republik Tansania erteilt:
- Erfüllung eines speziellen Auftrags, z. B. Reparatur einer Maschine oder Leitung einer zeitlich befristeten Schulung;
- Ausübung einer beruflichen Rolle, z. B. Wirtschaftsprüfung;
- Durchführung legaler Geschäftstätigkeiten gemäß nationaler Vorschriften.
Geschäftsvisa werden in den Einwanderungsbehörden in Daressalam und auf Sansibar sowie an Einreisepunkten und in den jeweiligen tansanischen Botschaften erteilt.
Genehmigungspflichtige Visa
Angehörige bestimmter Länder können erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Direktor der Einwanderungsbehörde oder den leitenden Einwanderungsbeamten (Sansibar) ein Visum erhalten. Es handelt sich dabei um Länder der „Referral Visa“-Kategorie. Entsprechende Antragsteller sollten bis zur Genehmigung ihres Visums von zahlungspflichtigen Buchungen von Flugtickets oder Unterkünften in Tansania absehen. Genehmigungspflichtige Visa sollten mindestens zwei Monate vor der geplanten Abreise beantragt werden.
Hinweis: Auch Flüchtlinge mit Dokumenten gemäß Wiener Übereinkommen müssen ein genehmigungspflichtiges Visum beantragen.
3.VISAGEBÜHREN
VISAKATEGORIE | VISAGEBÜHREN IN USD |
VISA ZUR MEHRFACHEN EINREISE | 100 |
VISUM ZUR EINFACHEN EINREISE | 50 |
GESCHÄFTSVISUM | 250 |
TRANSITVISUM | 30 |
3. VORAUSSETZUNGEN
VISUM ZUR EINFACHEN EINREISE
- Gültiger Reisepass des Antragstellers (mindestens 6 Monate);
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular;
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Meldeformular;
- Zahlung erforderlicher Visagebühren;
- 2 geeignete Passbilder (für die Beantragung des Visums bei der tansanischen Botschaft).
VISUM ZUR MEHRFACHEN EINREISE
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular;
- Einzahlung einer Sicherheitsleistung;
- Kopie eines gültigen Reisepasses der eingeladenen Person;
- 3 geeignete Passbilder;
- Kopie eines gültigen Passes oder sonstigen Ausweises (der einladenden Person in Tansania);
- Unternehmensdokumentation wie Steuernummern, Handelsregisterauszug, Gründungsurkunde, Memorandum usw.;
- Nachweise für die Erfordernis einer regelmäßigen Einreise des Antragstellers in die Vereinigte Republik Tansania.
TRANSITVISUM
- Kopie eines gültigen Reisepasses des Antragstellers;
- Einreisevisum oder Flugticket für die Weiterreise ins Zielland;
- Zahlung erforderlicher Visagebühren;
- 2 geeignete Passbilder (für die Beantragung des Visums bei der tansanischen Botschaft).
GESCHÄFTSVISUM
- Gültiger Reisepass;
- Arbeitsvertrag oder Nachweis eines speziellen Auftrags für eine Dauer von maximal drei Monaten;
- Zahlung erforderlicher Visagebühren.
4. FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG
Eine Freistellungsbescheinigung erhalten:
- Diplomaten;
- Ehepartner und minderjährige Kinder von Diplomaten;
- Im Auftrag der Regierung entsandte Ausländer;
- Studenten aus Mitgliedstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft.
HINWEIS: Die Freistellungsbescheinigung ist gebührenfrei.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FREISTELLUNG
- Anschreiben der jeweiligen Institution;
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular;
- Brief der präsidialen Verwaltungsabteilung PO-PSM (nicht erforderlich für ostafrikanische Studenten);
- Kopie einer Arbeitserlaubnis des tansanischen Arbeitsministeriums (Freistellung);
- Kopie des Reisepasses;
- 5 Passbilder;
- Lebenslauf;
- Nachweise akademischer Abschlüsse;
- Vorherige Freistellungsbescheinigung im Falle einer Verlängerung.
FREISTELLUNGSBESCHEINIGUNG FÜR OSTAFRIKANISCHE STUDENTEN
- Anschreiben der eingetragenen Universität bzw. des Instituts;
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular;
- Kopie des Reisepasses;
- Aufnahmebestätigung der Universität bzw. des Instituts;
- 5 Passbilder;
- Nachweise akademischer Abschlüsse;
- Vorherige Freistellungsbescheinigung im Falle einer Verlängerung.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FREISTELLUNG VON FAMILIENMITGLIEDERN
- Kopie des Reisepasses der Familienmitglieder
- Kopie der Heiratsurkunde für Ehepartner
- Kopie der Geburtsurkunde für Kinder